Abholservice über kontaktloses Click & Collect
Abholservices wahren die Versorgung der Bevölkerung, sichern die wirtschaftliche Existenz des Handels und dienen im Sinne der Anti-Corona-Verordnungen der Reduktion persönlicher Kontakte.
Weil auch die Abholung durch den Kunden beim Händler unter Wahrung der gebotenen Abstands- und Hygienevorschriften dem entspricht, ist kontaktloses Click & Collect gemäß den Anti-Corona-Verordnungen grundsätzlich als zulässige Verkaufsform im Stationären Handel zu betrachten.
“Geboten ist die Reduktion von Kontakten. Und durch kontaktloses Click & Collect kann neben der Zustellung direkt nach Hause eine zusätzliche kontaktlose und das Infektionsrisiko verringernde Möglichkeit der Versorgung, angeboten werden. Es gibt daher keine sachliche oder rechtliche Begründung, solche Konzepte zu verbieten”, so Christoph Wenk Fischer.
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